Schießplatzordnung

Nachstehende Schießplatzordnung regelt unser Verhalten am Scheibenplatz. Sie klingt fast wie ein Auszug aus dem ABGB. Bitte versteht, dass diese Form aus haftungstechnischen Gründen gewahrt bleiben muss.

  1. Das Betreten des Schießplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Alkoholisierten Personen ist die Benützung des Schießplatzes verboten.
  2. Die Benützung der Schießanlage ist nur den Personen erlaubt, die die Platzreife erfolgreich nachgewiesen haben.
  3. Jeder Schütze haftet für sich und seine Tätigkeit.
  4. Kinder dürfen die Schießanlage nur im Beisein eines Erwachsenen (Familien.- oder Partnerkarte) welcher die dafür nötige Platzreife besitzt benützen. Dafür hat die Aufsichtsperson die Kinder zur Schusslinie zu begleiten und während des Schießdurchganges dauernd zu beaufsichtigen. Dabei hat sich die Aufsichtsperson hinter dem Kind oder allenfalls auf der Seite der Bogenhand aufzuhalten, jedenfalls aber HINTER der Schusslinie.
  5. Bei Jugendlichen haften die Eltern bzw. der in der Anmeldung eingetragene Verantwortliche (Partnerkarte).
  6. Eltern haften für ihre Kinder.
  7. Aufstellung an der Schießlinie nehmen heißt, ein Bein VOR und ein Bein HINTER der Abschusslinie (diese verläuft ZWISCHEN den Beinen). Somit ist gewährleistet, dass alle Schützen auf einer Linie stehen.
  8. Pfeile dürfen nur an der Schießlinie auf die Sehne eingenockt werden. Dabei hat die Pfeilspitze immer Richtung Zielscheibe oder zur Erde zu zeigen.
  9. Das Aufziehen des Bogens über der Horizontalebene ist verboten.
  10. Stehen einer oder mehrere Schützen an der Schießlinie, so darf kein anderer Anwesender vor die Schießlinie treten und sich zwischen Schützen und Zielscheibe befinden. Geschieht dies trotzdem, haben die Schützen sofort den Bogen zu senken (Pfeilspitze zeigt zur Erde) und den Betreffenden sofort aufzufordern, hinter die Abschusslinie zu treten. Im Wiederholungsfall haben die Anwesenden das Recht, die Person vom Schießen auszuschließen und/oder in den Bereich hinter die Sicherheitszone zu verweisen.
  11. Pfeile, welche kurz nach der Abschusslinie zu Boden fallen (Nockbruch, Releasefehler etc), dürfen erst dann aufgehoben werden, wenn alle Schützen mit ihrer Serie fertig sind (siehe Pkt. 12)
  12. Pfeile dürfen erst dann von der Zielscheibe geholt werden, wenn alle an der Abschusslinie stehenden Schützen durch eindeutige Zeichen (Hand heben, Bogen absenken oder durch Aussprechen des Wortes „FERTIG”) den anderen Schützen mitteilen, dass sie mit dieser Serie Pfeile fertig sind. Werden die Pfeile dann geholt, ist durch Absprache der Schützen sicher zu stellen, dass auch alle Schützen wieder an die Schusslinie zurückgekehrt sind und sich niemand mehr im Bereich der Scheibenständer befindet (Pfeilsuchen und dabei durch einen Scheibenständer „verdeckt”).
  13. Ertönt der Ruf „ABSETZEN”, so haben ALLE sich an der Schusslinie befindlichen Schützen UNVERZÜGLICH den Bogen abzusetzen und keine weiteren Schießhandlungen mehr zu setzen.
  14. Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung verantwortlich.
  15. Schützen haben das Recht, Nichtschützen aus der Sicherheitszone zu verweisen.
  16. Alle Mitglieder sind verpflichtet, am Schießplatz auf Sauberkeit zu achten und den anfallenden Müll fachgerecht zu entsorgen. Weiters haben sie die Pflicht, die Schießanlage sowie allfällig dazugehörige Clubanlagen sorgfältig zu behandeln und etwaige Beschädigungen entweder selber zu reparieren oder dies dem Vorstand zu melden.
  17. Bei Nichtbefolgung der Schießplatzordnung kann die Person vom Schießbetrieb ausgeschlossen werden. Im Wiederholungsfall kann die Person aus dem Verein ausgeschlossen und/oder ihr das künftige Betreten des Platzes untersagt werden.
  18. Den Anordnungen des Platzwartes (schriftlich oder mündlich) sind UNBEDINGT Folge zu leisten (z.B. Aushang der Platzsperre wegen Instandhaltungsarbeiten etc.).

Diesbezüglich ist die Aushangtafel bei der Sicherheitszone zu beachten.

In diesem Sinne wünschen wir Euch ALLE INS GOLD und viel Spaß auf unserem Scheibenplatz!
Der Vorstand des BSV-Russbachtal