- Details
- Geschrieben von Wolfgang
- Veröffentlicht: 14. Oktober 2014
Nachfolgendes Regelwerk ist eigentlich für die meisten von uns selbstverständlich. Der guten Ordnung halber sei es dennoch niedergeschrieben:
- Die Benützung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung
- Eltern haften für ihre Kinder
- Hunde sind unbedingt an der Leine zu führen
- Begehung immer gemäß der Markierung – niemals dagegen
- Nur auf die vorgesehenen 3D-Ziele schießen
- Die Abschusspositionen sind mit Pflöcken markiert – die 3D-Ziele dürfen nur aus dieser Richtung beschossen werden
- Der Schütze hat sich vor dem Abschuss unbedingt zu vergewissern, dass das Schussfeld frei ist
- Beim Pfeile suchen ist das beschossene 3D-Ziel mit einem Gegenstand gut sichtbar zu blockieren
- Die Verwendung von Jagdspitzen, Stumpfspitzen, Armbrust und Bögen mit Zuggewicht über 60 Pfund ist strengstens verboten
- Bitte keinen Abfall und abgebrochene Pfeile liegen lassen
- Die Benützung ist kostenpflichtig und vor dem Einstieg zu bezahlen
- Für Beschädigungen an der Anlage haftet der Benützer
- Der Parcours ist im Sommer von 09:00 – 18:00 Uhr und im Winter von 09:00 – 16:00 Uhr zu benützen, der Parcours muss jedoch jedenfalls noch bei Tageslicht verlassen worden sein..
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Allfällig notwendige Parcours-Sperren (Arbeiten, Jagd, etc.) werden auf der Homepage des BSV Rußbachtal, in sozialen Medien (Facebook) und beim Parcours selbst am Einschießplatz so rasch wie möglich bekanntgegeben. Während einer Parcours-Sperre ist das Benützen des Parcours ausnahmslos untersagt, Zuwiderhandeln kann neben Schadenersatzforderungen auch ein dauerhaftes Parcours-Benützungsverbot zur Folge haben.
Wir sind Gast in der Natur – verhalten wir uns danach...
Wir wünschen ein paar schöne Stunden
Vorstand BSV-Russbachtal